Anspruch auf Elektrorollstuhl

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Bundessozialgericht stärkt Rechte von Behinderten

Ein Behinderter hat Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn er ohne diesen nur mit Hilfe einer Begleitperson in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Aktivrollstuhl zu erreichen. Der Elektrorollstuhl dient dann dem Ziel, dem Behinderten eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, indem sein Bewegungsspielraum im Nahbereich der Wohnung durch die Unabhängigkeit von fremder Schiebehilfe spürbar erweitert wird.

Ziel der Versorgung sei es gerade, den Behinderten unabhängig zu machen, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.08.2009. "Deshalb besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Rollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen", entschieden die Kasseler Richter. (Az.: B 3 KR 8/08 R).

Beinamputierter kann seinen Rollstuhl nicht selbst bewegen

Geklagt hatte ein 63-Jähriger, der schwer an Diabetes mellitus erkrankt ist und schon an beiden Beinen amputiert wurde. Im Haus nutzt er einen üblichen, von der Kasse bezahlten Rollstuhl, der von ihm per Handreifen bewegt wird und auch von Angehörigen geschoben werden kann. Außerhalb des Hauses hat er ein ähnliches, selbst beschafftes Modell. Wegen Kreislauf- und Herzproblemen und einer chronischen Entzündung beider Arme durch das ständige Fahren kann er den Rollstuhl selbst aber kaum noch bewegen.

Kasse: Ehefrau oder Schwiegersohn könnten den Mann schieben

Die Kasse argumentierte, seine Frau oder der Schwiegersohn könnten den Mann doch schieben. Im Gegensatz zu den ersten beiden Instanzen sahen Deutschlands höchste Sozialrichter beim BSG das anders: Die Hilfe solle den Behinderten unabhängig machen, deshalb könne der Verweis auf Angehörige nicht akzeptiert werden.


Eine ausführlichere Beschreibung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12.08.2009 (Aktenzeichen: B 3 KR 8/08 R) findet sich unter Kostenlose-Urteile.de.

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