Bundesverband:Beitragsordnung
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Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation
Beitragsordnung
- Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 17.10.2009 beschlossen.
- Für die Mitgliedschaft im Bundesverband werden Beiträge erhoben. Eine Gegenleistung erhält das Mitglied hierfür nicht.
- Die Mitgliedsbeiträge stehen steuerlich einer Spende gleich.
- Die Mitgliedsbeiträge betragen für Einzelpersonen monatlich mindestens 3 EUR. Für eingetragene Vereine und Stiftungen beträgt der monatlich Mindestbeitrag 10 EUR, für Körperschaften des öffentlichen Rechts 50 EUR und für Firmen ebenfalls 50 EUR.
- Jedem Mitglied steht es frei, einen höheren als den Mindestbeitrag zu entrichten.
- Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils jährlich im Voraus in einem Betrag fällig. Die Beiträge können auch unterjährig, d.h. halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, bezahlt werden soweit die einzelne Rate höher als 100 EUR ist.
- Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Beginnt das erste Mitgliedsjahr nicht im Januar, wird der erste Mitgliedsbeitrag anteilig für die restlichen Monate des Jahres am Ende des auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Monats fällig.
- Zum Einzug der Mitgliedsbeiträge erteilt das Mitglied dem Bundesverband eine jederzeit widerrufliche Lastschrifteinzugermächtigung. Beiträge über 100 EUR jährlich können auch per Überweisung entrichtet werden.
- Der Lastschrifteinzug erfolgt im ersten Quartal eines jeden Jahres. Selbstzahler haben ihren Beitrag bis spätestens 30. März des jeweiligen Jahres zu überweisen.
- Gebühren, die dem Bundesverband durch nicht eingelöste Lastschriften entstehen, hat das Mitglied dem Bundesverband auf Anforderung zu ersetzen.
- Für erforderliche Zahlungserinnerungen kann der Bundesverband dem Mitglied eine Gebühr von bis zu 5 EUR als pauschalen Kostenersatz in Rechnung stellen.
- Für Sammelmitgliedschaften von Selbsthilfegruppen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins beträgt der monatliche Beitrag 3 EUR je Vereinsmitglied. Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der Mitglieder ist im Jahr des Beitritts zum Bundesverband der 1. des auf den Beitritt folgenden Monats und danach jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres. Der ermittelte Beitrag ist bis spätestens 30. März des jeweiligen Jahres an den Bundesverband zu überweisen. Bei mindestens 12 Vereinsmitgliedern kann der Beitrag in 4 Raten jeweils zum Ende eines jeden Quartals überwiesen werden. Bei mindestens 35 Vereinsmitgliedern kann der Beitrag auch in monatlichen Raten entrichtet werden, wenn dem Bundesverband hierzu eine Lastschrifteinzugermächtigung erteilt wird.
Nachtrag: Durch Präsidiumsbeschluss wurde die Beitragszahlungsweise wie folgt geändert:
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils jährlich im Voraus fällig. Die Beiträge können auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus bezahlt werden, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird oder die einzelne Rate mindestens 50 EUR beträgt. Diese Änderung betrifft die Absätze 6, 8, 9 und 12 und wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Diese Beitragsordnung kann auch als pdf-Datei geladen werden.

