Bundesverband:Formaler Rahmen

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Formaler Rahmen des Bundesverbands

Den formalen Rahmen des Bundesverbands bilden die Satzung, die Beitragsordnung sowie die Geschäftsordnungen für Präsidium, Selbsthilfegruppenbeirat und Expertenbeirat.

Der Bundesverband wird den Namen „Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation“ tragen. Er wird in das Vereinsregister eingetragen. Als Identitätslogo wird er das Logo „Bewegen statt Behindern“ führen.

Der Bundesverband als Selbsthilfeorganisation vertritt die Interessen von Menschen mit Arm- oder Beinamputation in Deutschland. Seine Ziele sind:

  • die Interessenvertretung von amputierten Menschen in der Öffentlichkeit,
  • die Interessenvertretung von amputierten Menschen gegenüber Kostenträgern und Leistungserbringern,
  • die Verbesserung der prothetischen Versorgung von amputierten Menschen,
  • die Verbesserung der beruflichen und sozialen Rehabilitation nach Amputationen,
  • die Verbesserung der Lebensqualität von amputierten Menschen.

Um seine Ziele zu erreichen sieht der Bundesverband unter anderem folgende Aktivitäten vor:

  • Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen,
  • Übernahme administrativer Tätigkeiten für Selbsthilfegruppen,
  • Vermittlung von Kontakten zwischen amputierten Menschen untereinander,
  • Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Therapeuten, orthopädischen Fachbetrieben und Herstellern von Hilfs- und Heilmitteln,
  • Zusammenarbeit mit Kostenträgern,
  • Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Gremien,
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Vertreter der Selbsthilfegruppen, Meinungsträger und Leistungserbringer,
  • Informationsangebote im Internet für amputierte Menschen, deren Angehörige und die breite Öffentlichkeit,
  • Information der Öffentlichkeit über Amputationsursachen und die Probleme amputierter Menschen,
  • Messe- und Kongressauftritte,
  • Anregung und Unterstützung von interdisziplinären Forschungsvorhaben,
  • Anregung zum Aufbau eines Amputations- und Prothesenregisters.

Selbstverständlich wird der Bundesverband gemeinnützig tätig und spendenbegünstigt sein.

Jede Einzelperson, aber auch jeder Verein oder jede Firma, kann Mitglied des Bundesverbands werden. Jedes Mitglied bezahlt einen in der Beitragsordnung festgelegten Beitrag und hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Der Beitrag wurde vorerst auf 3 Euro monatlich für Einzelmitglieder festgelegt; Vereine und Stiftungen sollen 10 Euro und Firmen 50 Euro monatlich bezahlen. Für Selbsthilfegruppen, die als eingetragener Verein organisiert sind und selbst Beiträge von ihren Mitgliedern erheben, gibt es die Möglichkeit einer Sammelmitgliedschaft. Hier beträgt der Beitrag je Mitglied der Selbsthilfegruppe 3 Euro monatlich.

In der Satzung ist ausdrücklich festgelegt, dass alle Mandatsträger ausschließlich ehrenamtlich tätig sind. Die Amtszeit der Präsidiumsmitglieder wurde vorerst auf zwei Jahre festgelegt.

Die Interessen der Selbsthilfegruppen werden innerhalb des Bundesverbands vom Beirat der Selbsthilfegruppen wahrgenommen. Jede im Bundesverband mit mindestens fünf Mitgliedern vertretene Gruppe kann einen Delegierten in diesen Beirat entsenden. Der gewählte Sprecher des Beirats der Selbsthilfegruppen ist automatisch Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands.

Zur Beratung in fachlichen Fragen und zur Unterstützung bei der Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben wird ein Expertenbeirat gebildet. Der Sprecher dieses Expertenbeirats kann an den Präsidiumssitzungen beratend teilnehmen.

Die beiden jeweils für ein Jahr gewählten Rechnungsprüfer sind neben der Prüfung des vom Schatzmeister erstellten Jahresabschlusses auch für die Revision der Geschäftsführung und der Spendenverwendung zuständig.

Der Bundesverband verpflichtet sich in der Satzung zu größtmöglicher Transparenz. Die Protokolle von Mitgliederversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten veröffentlicht werden, die Beschlussprotokolle der Präsidiumssitzungen werden im Internet veröffentlicht. Sponsorenverträge müssen ebenfalls öffentlich gemacht werden.


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