Bundesverband:Mitgliedschaft

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Der Bundesverband unterscheidet nicht zwischen aktiven, passiven oder Fördermitgliedern. Jeder kann Mitglied werden und damit die finanzielle Basis und das Durchsetzungsvermögen des Bundesverbands stärken.

Der Bundesverband ist gemäß vorläufiger Bescheinigung des Finanzamts München vom 4.11.2009 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die Mitgliedsbeiträge sind Spenden gleichgestellt.


Es gibt zwei verschiedene Mitgliedsanträge:

Bild:Pdf20.gif Mitgliedsantrag für Einzelpersonen
Dieser ist für alle "normalen" Mitglieder, also natürliche Personen.


Bild:Pdf20.gif Mitgliedsantrag für Firmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften
Diesen verwenden alle juristischen Personen oder Firmen. Für Selbsthilfegruppen in der Rechtsform eines e.V. ist dieser Antrag nicht gedacht, da mit der Vereinsmitgliedschaft nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung verbunden ist und ein Sitz im Beirat der Selbsthilfegruppen nicht begründet wird. Selbsthilfegruppen beantragen entweder die Sammelmitgliedschaft für alle ihre Mitglieder oder einzelne Mitglieder der SHG beantragen die normale Mitgliedschaft. Näheres ist im § 9 (6) der Satzung geregelt.

Firmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften werden standardmäßig, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Namen und Ort listenmäßig auf Ampuwiki veröffentlicht.


Bitte senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag per Post an: Bundesverband, Postfach 1743, 72607 Nürtingen
oder per Fax an 089/4161740-90.
Sie können ihn aber auch bei der Leitung Ihrer Selbsthilfegruppe zur Weiterleitung abgeben.

Über die Höhe der Beiträge und die möglichen Zahlungsmodalitäten informiert die Beitragsordnung.

Diese Seite ist auch über die Kurz-Adresse www.amputiert.net/mitgliedschaft erreichbar.

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