Bundesverband:Satzung/§1

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§ 1 Name

(1) Der Verein trägt den Namen „Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt „Bewegen statt Behindern“ als Identitätslogo. Vor der geplanten Eintragung trägt der Verein den Namen mit Zusatz „i.Gr.“, danach „e.V.“.

(2) Sitz des Vereins ist München.

(3) Im Folgenden steht „Bundesverband“ anstelle von „Verein“.

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