Bundesverband:Satzung/§10

Aus AmpuWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Satzung kann auch komplett als pdf-Datei geladen werden.


§ 10 Präsidium

(1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, bis zu acht weiteren Präsidiumsmitgliedern sowie dem Sprecher des Beirats der Selbsthilfegruppen.

(2) Als Mitglieder des Präsidiums wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Bundesverbands. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundesverband endet auch das Amt im Präsidium.

(3) Der Präsident und der Vizepräsident vertreten den Bundesverband als Vorstand gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung kann im Innenverhältnis durch die Geschäftsordnung eingeschränkt werden.

(4) Grundstücksgeschäfte bedürfen immer der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

(5) Jedes Mitglied des Präsidiums hat in Präsidiumssitzungen eine Stimme. Das Präsidium soll einstimmig beschließen; es ist jedoch mindestens die absolute Mehrheit aller Präsidiumsmitglieder erforderlich.

(6) Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Präsidiumsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

(7) Wiederwahl ist zulässig.

(8) Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten des Bundesverbands zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Bundesverbandsorganen vorbehalten sind. Es hat vor allem folgende Aufgaben:

1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellen der Tagesordnung
2. Einberufung der Mitgliederversammlung
3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
4. Verwaltung des Vermögens des Bundesverbands
5. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
6. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Bundesverbands

(9) Die Haftung der Mandatsträger ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


Die Satzung sieht ausdrücklich nicht vor, dass Präsidiumsmitglieder in bestimmte Funktionen wie Kassenwart oder Schriftführer gewählt werden. Die Aufgaben im Präsidium des Bundesverbands sind vielfältig und sollen gleichmäßig auf alle Mitglieder des Präsidiums verteilt werden. Dies wird erreicht, indem das Präsidium selbst die Aufgaben innerhalb des Präsidiums verteilt. Näheres zu dieser Prozedur regelt die Geschäftsordnung für das Präsidium.

Persönliche Werkzeuge
Bookmark and Share