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(1) Der Bundesverband als Selbsthilfeorganisation vertritt die Interessen von Menschen mit Arm- oder Beinamputation in Deutschland.
(2) Der Bundesverband ist überparteilich, unterliegt keiner konfessionellen Bindung und ist unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen von Kostenträgern und Leistungserbringern.
(3) Die Ziele des Bundesverbandes sind:
- 1. die Interessenvertretung von amputierten Menschen in der Öffentlichkeit,
- 2. die Interessenvertretung von amputierten Menschen gegenüber Kostenträgern und Leistungserbringern,
- 3. die Verbesserung der prothetischen Versorgung von amputierten Menschen,
- 4. die Verbesserung der beruflichen und sozialen Rehabilitation nach Amputationen,
- 5. die Verbesserung der Lebensqualität von amputierten Menschen.
(4) Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Bundesverband unter anderem folgende Aktivitäten vor:
- 1. Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen,
- 2. Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei der Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen,
- 3. Übernahme administrativer Tätigkeiten für Selbsthilfegruppen,
- 4. Vermittlung von Kontakten zwischen amputierten Menschen untereinander,
- 5. Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Therapeuten, orthopädischen Fachbetrieben und Herstellern von Hilfs- und Heilmitteln,
- 6. Zusammenarbeit mit Kostenträgern,
- 7. Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Gremien,
- 8. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Vertreter der Selbsthilfegruppen, Meinungsträger und Leistungserbringer,
- 9. Informationsangebote im Internet für amputierte Menschen, deren Angehörige und die breite Öffentlichkeit,
- 10. Information der Öffentlichkeit über Amputationsursachen und die Probleme amputierter Menschen,
- 11. Messe- und Kongressauftritte,
- 12. Anregung und Unterstützung von interdisziplinären Forschungsvorhaben,
- 13. Anregung zum Aufbau eines Amputations- und Prothesenregisters.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Verbandes besteht nicht.
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