Bundesverband:Satzung/§3

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§ 3 Zweck

(1) Der Bundesverband als Selbsthilfeorganisation vertritt die Interessen von Menschen mit Arm- oder Beinamputation in Deutschland.

(2) Der Bundesverband ist überparteilich, unterliegt keiner konfessionellen Bindung und ist unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen von Kostenträgern und Leistungserbringern.

(3) Die Ziele des Bundesverbandes sind:

1. die Interessenvertretung von amputierten Menschen in der Öffentlichkeit,
2. die Interessenvertretung von amputierten Menschen gegenüber Kostenträgern und Leistungserbringern,
3. die Verbesserung der prothetischen Versorgung von amputierten Menschen,
4. die Verbesserung der beruflichen und sozialen Rehabilitation nach Amputationen,
5. die Verbesserung der Lebensqualität von amputierten Menschen.

(4) Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Bundesverband unter anderem folgende Aktivitäten vor:

1. Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen,
2. Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei der Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen,
3. Übernahme administrativer Tätigkeiten für Selbsthilfegruppen,
4. Vermittlung von Kontakten zwischen amputierten Menschen untereinander,
5. Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Therapeuten, orthopädischen Fachbetrieben und Herstellern von Hilfs- und Heilmitteln,
6. Zusammenarbeit mit Kostenträgern,
7. Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Gremien,
8. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Vertreter der Selbsthilfegruppen, Meinungsträger und Leistungserbringer,
9. Informationsangebote im Internet für amputierte Menschen, deren Angehörige und die breite Öffentlichkeit,
10. Information der Öffentlichkeit über Amputationsursachen und die Probleme amputierter Menschen,
11. Messe- und Kongressauftritte,
12. Anregung und Unterstützung von interdisziplinären Forschungsvorhaben,
13. Anregung zum Aufbau eines Amputations- und Prothesenregisters.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Verbandes besteht nicht.

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