Bundesverband:Satzung/§7

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Die Satzung kann auch komplett als pdf-Datei geladen werden.


§ 7 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge bestimmt die von der Mitgliederversammlung verabschiedete Beitragsordnung.

Kommentar

Weitere Angaben zu den Mitgliedsbeiträgen sind in der Satzung entbehrlich, da die von der Mitgliederversammlung verabschiedete Beitragsordnung alle weiteren Regelungen enthält.

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