Bundesverband Diskussion:Satzung/§9

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Der Punkt 4 - Grundstückskauf sollte dem Vorstand vorbehalten bleiben - die jährlichen Mitgliederversammlungen sollten damit nicht belastet werden. Punkt 6 - ein Haushaltsplan kann erstellt werden , er sollte nicht in der Satzung festgelegt werden, was ist, wenn er nicht eingehalten werden kann? Der Bundesverband ist keine politische Einheit, die Nachtragshaushalte erstellen muss


zu Punkt 4
Es ist nicht anzunehmen, dass Grundstücksgeschäfte beim Bundesverband zur Tagesordnung gehören werden. Und wenn ein solches Geschäft durchgeführt werden soll, dürfte es sich nicht um ein Eilgeschäft handeln, welches nicht bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten kann. Auch könnten Grundstücksgeschäfte direkt durch den Vorstand eventuell als Bruch der uns auferlegten Transparenzbestimmungen angesehen werden.

zu Punkt 6
Meines Erachtens bestimmt die Satzung in diesem Punkt, dass ein Haushaltsplan, wenn er erstellt wird, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Sie bestimmt aber nicht, das eine Haushaltsplan aufgestellt werden muss. Das ist zumindest in dewr ersten zeit auch nicht vorgesehen.

--WikiSysop 06:23, 12. Aug. 2009 (UTC)

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