Erstattung von Gleitmittelspray zur Stumpf- und Prothesenpflege

Aus AmpuWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Erstattung von Gleitmittelspray zur Stumpf- und Prothesenpflege

Sozialgericht Rostock
Az: S 1 KR 50/01

Entscheidungsdatum: 16.10.2002


Ein Gleitmittelspray für die Stumpf-und Prothesenpflege, das notwendig ist, um die Prothese überhaupt tragen zu können, ist durch die Krankenkasse zu erstatten. Nicht erstattbar ist hingegen ein Hautpflegemittel.

Persönliche Werkzeuge
Bookmark and Share