Finger- und Teilhandprothesen sind zu bezahlen

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Finger- und Teilhandprothesen sind zu bezahlen

Landessozialgericht NRW Az: L 11 KR 39/05

Sozialgericht Berlin Az: S 112 KR 194/04

Landessozialgericht Braunschweig Az: S 6 KR 167/03


Finger- oder Teilhandprothesen sind gebrauchsfähig und dienen nicht nur optischen Zwecken. Daher müssen sie von den Krankenkassen bezahlt werden.

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