Parkausweis für Behinderte
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Parkausweise nach altem Muster, die vor dem 01.01.2001 ausgestellt wurden, werden am 31.12.2010 ungültig. Ausweisinhaber sollten rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen. |
- mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es jetzt:
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StVO, § 42 Richtzeichen
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Es reicht nicht aus, einfach den Schwerbehindertenausweis ins Auto zu legen, denn dieser legitimiert nicht automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen! Der amtliche blaue Sonderparkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Ein Aufkleber mit Rollstuhlsymbol reicht ebenfalls nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen.
Keinesfalls darf der Parkausweis von nichtbehinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren.

