Prothesenversorgung - FAQ

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Der Weg zur individuellen Prothesenversorgung - Häufige Fragen

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Fragen sind bereits definiert - die Antworten sind in Arbeit.
Wer zur Beantwortung einer oder mehrerer Fragen beitragen kann, ist herzlich eingeladen, sein Wissen kund zu tun.

Inhaltsverzeichnis

Anspruchsgrundlagen

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn meine Krankenversicherung meinen Wunsch nach einer neuen Prothesenversorgung grundsätzlich ablehnt?

Was hat es mit der Bestimmung von Mobilitätsgraden und Therapiezielen auf sich und wie kann ich die für mich angemessene Klassifizierung sicherstellen?

Nach welchem Gebrauchszeitraum habe ich überhaupt Anspruch auf eine neue Prothesenversorgung?

Habe ich Anspruch auf eine neue Prothesenversorgung, wenn mir zum Beispiel der Prothesenschaft aufgrund einer Veränderung meines Körpergewichts nicht mehr passt?

Habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf die bestmögliche Prothesenversorgung?

Unter welchen Umständen habe ich die Möglichkeit, eine Zweitversorgung zu erhalten?

Habe ich gegenüber meiner Krankenkasse einen Anspruch auf eine Versorgung mit einer sogenannten Badeprothese?

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 den Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese grundsätzlich bejaht.

Habe ich gegenüber meiner Krankenkasse einen Anspruch auf eine Versorgung mit einer Sportprothese?

Warum ist die Bewilligungspraxis der Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt und warum sind die Versorgungsstandards sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Warum haben es ältere Prothesenträger in der Regel besonders schwer, eine zeitgemäße Prothesenversorgung bewilligt zu bekommen?

Besteht die Möglichkeit, dass ich die Mehrkosten für höherwertige Passteile selbst bezahle?

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Der Rechtsweg

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn sich die Entscheidung der Krankenversicherung verzögert?

Welchen Weg kann ich einschlagen, wenn auch mein Widerspruch abschlägig beschieden wird?

Was kostet ein Verfahren vor dem Sozialgericht?

Welche Möglichkeiten gibt es, während eines laufenden Rechtsstreits bereits eine neue Prothesenversorgung zu erhalten?

Muss ich mich bei einer Klage vor dem Sozialgericht anwaltlich vertreten lassen?

Welche Bedeutung haben die einschlägigen Urteile des Bundessozialgerichts zu Prothesenversorgungen für die Praxis?

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Verordnung

Muss ich meine Krankenversicherung vorab darüber informieren, dass ich eine neue Prothesenversorgung beantragen möchte?

Welchen Arzt soll ich konsultieren, wenn ich eine neue Prothesenversorgung benötige?

Welche Informationen benötigt der Arzt von mir, um eine qualifizierte Verordnung (Rezept) erstellen zu können und worauf sollte ich dabei selbst Wert legen?

Was kann ich dagegen tun, wenn mir der Arzt andere Prothesenkomponenten rezeptieren will als ich es selbst für richtig halte?

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Herstellung

Was kann ich tun, wenn mich die Krankenversicherung für die Prothesenversorgung an ein bestimmtes Sanitätshaus verweist, das nicht mein Vertrauen genießt?

Kann ich mich mit der ärztlichen Verordnung für eine neue Prothesenversorgung an einen orthopädie-technischen Fachbetrieb meiner Wahl wenden?

Habe ich das Recht, verschiedene Prothesenpassteile auszuprobieren, bevor ich mich für eine neue Prothesenversorgung entscheide?

Woran kann ich erkennen, dass ein orthopädie-technischer Fachbetrieb mich unabhängig und umfassend berät?

Welchen Service darf ich heute von einem modernen Sanitätshaus erwarten?

Worauf sollte ich achten, wenn ich eine Prothesenversorgung selbst finanziere?

Welchen Qualitätsansprüchen muss eine Prothesenversorgung genügen und wie kann ich diese selbst beurteilen?

Welche Bedeutung hat das CE-Zeichen für Prothesen?

Welche Konsequenzen haben die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes für mich als Prothesenträger?

Mit welchen Garantien bzw. Gewährleistungen kann ich beim Erwerb einer neuen Prothese rechnen?

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich den Eindruck habe, dass es meinem Orthopädie-Techniker nicht gelingt, eine für mich adäquate Prothese zu fertigen?

Wann sollte ich dem Sanitätshaus auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich bestätigen, dass ich mit Passform und Funktion der neuen Prothese zufrieden bin?

Habe ich das Recht, die neue Prothese über einen längeren Zeitraum im Alltag auszuprobieren, bevor ich diese Bestätigung erteile?

Wie kann ich selbst beurteilen, dass eine Prothesenversorgung erfolgreich abgeschlossen ist?

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Wartung und Pflege

Was muss ich tun, wenn meine Prothese repariert oder gewartet werden muss? Wer trägt dafür die Kosten?

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Unsortierte FAQs - noch in richtiges Kapitel einzuordnen

Muss ich akzeptieren, dass ich den Mehraufwand für eine Prothesenversorgung im Sanitätshaus meines Vertrauens selbst bezahle, wenn ich nicht den mir von der Krankenversicherung zugewiesenen günstigeren Anbieter wähle.

Habe ich ein Recht darauf, den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses für meine Prothesenversorgung einzusehen?

Sind Prothesen in einem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt?

Innerhalb welchen Zeitraums muss die Krankenversicherung über die Genehmigung oder Ablehnung einer Prothesenversorgung nach Kostenvoranschlag entscheiden?

Darf die Krankenversicherung zusätzliche Gutachten, zum Beispiel beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDK) in Auftrag geben, um über die Prothesenversorgung zu entscheiden?

Inwieweit bin ich verpflichtet, bei einer Vorladung durch den MDK konstruktiv mitzuwirken?

Worauf sollte ich besonders achten, um mich auf einen Termin mit dem MDK gewissenhaft vorzubereiten?

Kann ich gegebenenfalls auch selbst ein fachliches Gutachten in Auftrag geben und welche Relevanz hat dies für die Entscheidung der Krankenversicherung?

Macht es Sinn, persönlich bei der Krankenversicherung vorzusprechen, um meinem Anliegen Nachdruck zu verleihen?

Mit welchem Recht darf die Krankenversicherung eine ärztliche Verordnung über eine Prothesenversorgung überhaupt ablehnen?

Was kann ich konkret tun, wenn die Krankenversicherung den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses für eine Prothesenversorgung nicht bewilligt?

Muss ich es akzeptieren, wenn mir die Krankenversicherung statt der verordneten Komponenten nur kostengünstigere Prothesenpassteile bewilligt?

Wie sollte ich vorgehen, wenn die Ablehnung der Krankenversicherung nur telefonisch erfolgt?

Habe ich einen Kostenerstattungsanspruch auf selbstbeschaffte Leistungen?

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenversicherung bei Reparaturen und Wartungsarbeiten?

An wen wende ich mich, wenn es durch eine Fehlfunktion der Prothese zu einem Unfall gekommen ist?

Bin ich im Falle eines durch die Prothese verursachten Unfalls versichert und wie steht es mit der Produkthaftung?

Sind Prothesen wie einige andere Hilfsmittel für den Wiedereinsatz vorgesehen?

Habe ich bei einer neuen Prothesenversorgung oder bei der Umstellung auf ein anderes Prothesensystem Anspruch auf eine Gehschulung bzw. ein Mobilitätstraining?

Welchen Anspruch habe ich auf weitere ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen?

An welche Stellen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinen Rechten als Versicherter habe?

Woher erhalte ich Informationen zu innovativen Entwicklungen in der Prothesentechnik?

Lohnt es sich, für eine individuelle Prothesenversorgung zu kämpfen?

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Persönliche Werkzeuge
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