Soziale Rechte müssen soweit wie möglich verwirklicht werden
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Soziale Rechte müssen soweit wie möglich verwirklicht werden
Bundessozialgericht
Az: B 3 KR 12/05 R
In einem Urteil über die Kostenübernahme eines Doppelsitzer-Elektrorollstuhls stellte das BSG fest, dass der behinderte Mensch bei der Hilfsmittelversorgung ein besonderes Wahlrecht hat. Durch die Hilfsmittelversorgung muss die Mobilität auch qualitativ verbessert werden. Ausserdem ist sicherzustellen, dass der Anwender von der Versorgung durch andere so unabhängig wie möglich sein muss. Seine sozialen Rechte sind weitestgehend möglich zu verwirklichen.

